AGB der Züst Holztechnik GmbH

Allgemeine Bestimmungen

Züst Holztechnik GmbH, Kindergartenstrasse 1142, CH-9427 Wolfhalden (nachfolgend Züst GmbH genannt) bietet als Schreinerei ein breites Angebot an Produkten nach Mass an.

Die vorliegenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» (nachfolgend AGB genannt) regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von Züst GmbH zu ihren Kunden. Sie gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen Züst GmbH und den Kunden, insbesondere für die Lieferung von Produkten. Alle von dieser AGB abweichenden Abreden wie mögliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Die vorliegende AGB können von der Züst GmbH jederzeit geändert werden. Massgebend für die Geschäftsbeziehung ist die jeweils zum Zeitpunkte des Vertragsabschlusses gültige Version, dass heisst bei der Bestätigung der eingegangen Bestellung vom Kunden durch die Züst GmbH. Die Bestätigung der Bestellung erfolgt per Email oder Telefon.

Bestellungsablauf, Produkteübergabe, Montage

Bestellungen können elektronisch auf der Webseite gemacht werden oder mittels persönlicher Kontaktaufnahme mit der Züst GmbH.

Mit der Bestellung des Produktes und der anschliessenden Auftragsbestätigung durch die Züst GmbH verpflichtet sich der Kunde, die Leistung der Züst GmbH in einer hälftigen vorgängigen Zahlung zu vergüten. Mit dem Eintreffen der hälftigen Zahlung bei der Züst GmbH beginnt die Produktion. Sobald der Kunde im Besitz der bestellten Sache ist, muss die zweite Zahlung erfolgen. Die Zahlungsfristen sind für den Kunden bindend. Die Zahlungen erfolgen auf ein Bank- oder Postkonto, welches von der Züst GmbH dem Kunden mitgeteilt wird.

Die Züst GmbH behält sich das Recht vor, Liefertermine mittels Kontaktaufnahme mit dem Kunden zu ändern. Die Züst GmbH lehnt jegliche Haftung für Lieferverzögerungen ab, welche durch den Zulieferer oder durch den Kunden selbst verursacht wurden. Ebenfalls werden Zusatzkosten, welche vom Kunden verursacht werden, verrechnet (insbesondere Abwesenheit des Kunden bei Liefertermin). Sollte die Züst GmbH die Lieferung über den schriftlich oder mündlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern (ausgenommen sind oben genannte Sachverhalte), so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens 10 kaufmännischen Tagen die Züst GmbH in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen weiteren Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. Weitere Ansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

Die Züst GmbH ist jederzeit berechtigt, die Verkaufspreise für die Produkte zu ändern. Dies bedeutet, dass Preiserhöhungen in der Zeit zwischen Bestellung des Kunden und der Lieferungen durchgeführt werden können, was den Kunden berechtigt, die Lieferung jener Produkte abzulehnen, deren Preis sich erhöht hat. Der Kunde hat in diesen Fällen Anspruch auf Rückerstattung einer bereits bezahlten Leistung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder –annullierungen bedürfen einer vorgängigen Bestätigung der Züst GmbH. Kosten, die bei der Züst GmbH bereits entstanden sind, kann sie dem Kunden belasten. Die bereits bezahlte Leistung des Kunden wird von der Züst GmbH zurückerstattet.

Die bestellten Produkte werden so geliefert, dass sie vom Kunden selbst zusammengebaut werden müssen, ausgenommen sind weitere Bestimmungen zur Montage zwischen dem Kunden und der Züst GmbH.

Nutzen und Gefahr

Mit der Übergabe an den Transporteur oder an den Kunden selbst geht die Gefahr auf den Kunden über.

Pflichten des Kunden bei der Abnahme

Der Kunde ist verpflichtet, die von der Züst GmbH gelieferten Produkte unmittelbar nach Anlieferung zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 1 Tag nach Anlieferung, gegenüber der Züst GmbH persönlich zu beanstanden. Geringfügige Farbabweichungen können vorkommen und müssen akzeptiert werden.

Bei Beanstandung gilt folgende Regelung: Die Verpackung und der gesamte Verpackungsinhalt, insbesondere Polster wie Styroporblöcke, Schutzfolien und dergleichen, müssen vom Kunden auf eigene Rechnung aufbewahrt werden und dürfen erst nach Zustimmung von der Züst GmbH entsorgt werden.

Rücksendungsrecht

Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von der Züst GmbH und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat in der Originalverpackung, sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung und des Kaufbelegs zu erfolgen.

Die Artikel werden speziell nach den Wünschen des Käufers hergestellt und sind Massanfertigungen. Grundsätzlich besteht kein Rückgaberecht gegenüber der Züst GmbH. Darunter fallen insbesondere auch Produkte, die der Kunde aufgrund von falschen Annahmen oder irrtümlich bestellt hat.

Preise

Die Preise der Produkte von der Züst GmbH sind in Schweizer Franken (CHF), inkl. Mehrwertsteuer angegeben. Hat der Kunde weitere Zusatzoptionen während des Bestellprozesses gewählt, wird der Preis sogleich angepasst (ausgenommen ist die Montage, welche in Regie abgerechnet wird).

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Züst GmbH ohne weitere Androhung berechtigt, alle Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderung getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgekosten, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.

Wenn der Kunde anschliessend auch innerhalb einer von der Züst GmbH angesetzten, einmaligen Nachfrist die Forderungen nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist die Züst GmbH berechtigt, Schadenersatz geltend zu machen.

Verrechnung und das Retentionsrecht

Die Verrechung der Forderungen der Züst GmbH mit möglichen Gegenforderungen des Kunden ist nicht zulässig, ausser es besteht eine schriftliche Abmachung.

Der Kunde besitzt kein Retentionsrecht.

Eigentumsvorbehalt

Die Züst GmbH ist berechtigt, bis zum Erhalt des vollständigen Kaufpreises einen Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Sitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen der Züst GmbH umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung betreffend die Eintragung der Eigentumsvorbehalte; SR 211.413.1).

Regelung der Haftung

Für Schäden im Zusammenhang mit der Selbstmontage übernimmt die Züst GmbH keine Haftung. Ebenso kann die Züst GmbH keine Haftung für falsche Mass-Angaben vom Kunden übernehmen. Die Züst GmbH schliesst ausdrücklich jede Haftung für Unfälle und daraus entstandene Schäden oder Folgeschäden aus, die durch den unsachgemässen Gebrauch der Möbel unter nicht angemessenen Bedingungen entstehen könnten.

Garantiebestimmung

Die Garantie auf Materialschäden, welche auf die Produktion zurückzuführen sind beträgt 1 Jahr.

Datenschutz

Die Kunden verpflichten sich, der Züst GmbH nur vollständige und korrekte Daten anzugeben.

Die persönlichen Daten des Kunden, welche für den Bestellungsprozess angegeben wurden, werden von der Züst GmbH nicht ohne Zustimmung des Kunden an Drittpersonen weitergegeben.

Schlussbestimmungen

Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Staatsvertragliche Nomen sind somit ausgeschlossen.

Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich in Trogen AR. Die Züst GmbH ist berechtigt, den Kunden auch an dessen ordentlichen Gerichtsstand zu belangen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Tritt dieser Fall ein, ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

 
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